Vorsitzender: Nikolaus Klein
Stellvertretender Vorsitzender: Ewald Neu
Kassenwart: Hilde Wilhelm
Schriftführerin: Theresia Christine Neu
Beisitzer: Johann Egler
Kassenprüfer: Elke Messmer-Wagner, Friedrich Michels
Das Helferteam das sich ehrenamtlich für das Projekt „Kirche hilft Kirche“ engagierte, entwickelte sich weiter und man kann behaupten, dass der neu gegründete Förderverein seine Wurzeln in diesem Projekt sieht. Die Gründung des Fördervereins war eine Eigeninitiative.
In mehrmaligen Sitzungen trafen sich Gleichgesinnte, denen Erhalt und Pflege unserer letzten Gedenkstätte in der alten Heimat ein Herzensanliegen ist, zu Gesprächen und Lösungsfindungen. Der daraus gegründete Förderverein kann man nun als ein Zusammenschluss interessierter Sackelhauser, Freunden und Förderer bezeichnen.
Dieser wird in stetigem Kontakt mit der Heimatortsgemeinschaft Sackelhausen, dem zuständigen katholischen Pfarrer in der Mehala/Temeswar, der Diözese in Temeswar und dem neugegründeten Kirchenrat für den katholischen Friedhof in Sackelhausen seine gesetzten Ziele verfolgen um die letzten Erinnerungssteine der ausgewanderten deutschen Ortsbevölkerung zu erhalten.
Die Grundlage für eine erfolgreiche Vereinsarbeit stellt eine einwandfrei gestaltete Satzung dar, die von Diplom Betriebswirtin Hilde Wilhelm geb. Glatt, erfasst wurde. Diese Satzung wurde in mehrmaligen Treffen vom Gründungs Gremium ausgearbeitet und für die Hauptsitzung mit Wahlen am 12.01.2020 bereitgestellt.
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der römisch-katholischen Kirche in Sackelhausen Rumänien, die Pflege des dazugehörigen Friedhofs, der Denkmäler, die einzelnen noch vorhandenen Kapellen im Ort, sowie die Unterstützung und Förderung einzelner Projekte, die dem Erhalt des deutschen Kulturgutes, Verbreitung der deutschen Traditionen der Sackelhauser Banater Schwaben in Rumänien und Deutschland, dienen.
Die Förderung gemeinschaftlicher und kulturellen Aktivitäten und Publikationen in Rumänien und Deutschland, sowie die Zusammenarbeit von Gemeinschaften, Vereinen, Schulen, Institutionen im Rahmen einer friedlichen Kooperation innerhalb der Europäischen Union. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Umlagen, Spenden, Zuschüssen und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. Der Verein ist als Rechtsform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, denn die §§ 21 ff. des BGB sind quasi das für den Verein geltende Vereinsgesetz.
Der Förderverein ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell. Mitglieder aus zwei Länder, Spender und Sponsoren sollen alles Mögliche in Bewegung setzen, damit das kulturelle und geistige Erbe unserer Vorfahren auch für die zukünftige Generationen erhalten bleibt. Die einzigen sichtbaren Spuren unseres Daseins in der alten Heimat sind die Kirche, der Friedhof und die Denkmäler.